Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen unseren Vereinbarungen, Abschlüssen, Lieferungen sowie Leistungen liegen ausschließlich unsere Geschäftsverbindungen zugrunde. Für unsere derzeitigen wie künftigen Lieferungen haben nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Gültigkeit. Änderungen derselben behalten wir uns jederzeit vor.
- 1 Geltungsbereich
Dem Verkauf unserer Ware und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungenen, auch für Folgeschäden, zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Unsere Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Gegen Bestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- 2 Angebot/Beschaffenheitsvereinbarung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben dienen der unverbindlichen Orientierung des Käufers. Die gelieferte Ware kann davon handelsüblich abweichen, soweit nicht die Eigenschaften des Musters oder der Probe als verbindlich erklärt werden. Mehr- oder Minderlieferungen, sowie handelsübliche Toleranzen in Qualität, Ausrüstung und/oder Ausführung behalten wir uns vor. Sie gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Käufer nicht zur Rüge der Ware nach §§ 377 f. HGB.
- 3 Preise, Auftragsannahme und Mengen
3.1 Alle unsere Verkaufsverträge gelten als am Standort der Bidi Früchte GmbH, sowohl hinsichtlich der Durchführung als hinsichtlich der Bezahlung, zustande gekommen. Alle unsere Preise lauten in Euro (wenn nichts anderes erwähnt ist). Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt ist, bei Warenabholung vom Standort der Bidi Früchte GmbH. Ist eine frachtfreie Warenlieferung ausdrücklich vereinbart, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld, Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besondere Versandart (z.B. Expressgut Luftfracht etc.) gehen zu dessen Lasten. Generell ist die Warenlieferung kostenpflichtig und vom Abnehmer zu entrichten.
3.2 Wir sind nicht verpflichtet einen Vertrag zu einem genannten Preis nachzukommen, der deutlich auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
3.3 Sofern die Parteien nicht nachdrücklich etwas anderes vereinbart haben, verstehen die angegebenen Preise sich exklusive Umsatzsteuer.
3.4 Jedes Angebot ist völlig unverbindlich. Der Vertrag gilt als ganz abgeschlossen, es sei denn, dass die Bidi Früchte GmbH unverzüglich nach einer Annahme wissen lässt, dass sie das Angebot widerruft.
3.5 Alle erwähnten Gewichte sind Indikativ. Exakte Gewichte sind ausschließlich nach Bestätigung von Bidi Früchte GmbH gültig.
3.6 Aufträge gelten als angenommen, wenn entweder
3.6.1 der per Mail oder Fax zugestellten Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Tagen widersprochen wird, 3.6.2 sie durch uns unverzüglich nach Eingang ausgeführt werden, hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung
3.6.3 durch rechtskräftige Unterschrift auf dem Lieferschein.
3.7 Eine Abgabe von Waren unter der jeweils festgelegten Mindestabnahmemenge oder vorgegebenen Abgabeeinheit findet nicht statt.
- 4 Zahlung
4.1 Rechnungen sind gemäß Rechnungsstellung fällig. Übrige Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bidi Früchte GmbH möglich. Wechsel werden nicht angenommen.
4.2 Bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden werden fällige Rechnungen durch Abbuchung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren beglichen. Wir müssen die Vorankündigung für die Lastschrift mit einem Vorlauf von einem Tag vor dem Fälligkeitstermin versenden. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug am Fälligkeitstag ein. Alle in diesem Zusammenhang durch die Rückgabe der Lastschrift verursachten Gebühren und Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Kunden von dann an auf Barkäufe zu verweisen. Gleiches gilt, wenn eine Vereinbarung über ein Lastschriftverfahren fehlt. Übrige Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bidi Früchte GmbH möglich.
4.3 Bei Banküberweisung durch den Kunden muss die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen. Geht innerhalb dieser Zahlungsfrist keine Zahlung bei uns ein, tritt ein Tag nach Überschreiten der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein.
4.4 In jedem Verzugsfall gelten die Verzugsgebühren in Höhe von 4,90 Euro. Darüber hinaus können im Verzugsfall weitere Lieferungen gesperrt werden. Ferner können wir in diesem Fall sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger, Rechnungen verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Ebenso gehen alle mit dem Einzug unserer Forderungen verbundenen Kosten zu Lasten desjenigen, der mit der Bezahlung in Verzug war oder ist.
4.5 Bei Pflichtverletzungen des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
- 5 Mängelansprüche
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie vertragsgemäß ist. Mängelrügen müssen unverzüglich in Textform (per E-Mail oder Fax) oder telefonisch erfolgen.
- Mängelrügen mit Ausnahme von frischem Obst, Gemüse und Südfrüchten müssen innerhalb von 12 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Für Obst, Gemüse und Südfrüchte gelten die COFREUROP Bestimmungen (6 Stunden für Klasse I bzw. 8 Stunden für Klasse II). Für Fehlmengen und Bruch gilt dasselbe. Mängel, die während des Transportes entstanden sein können, belasten die Bidi Früchte GmbH nicht und berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung der Lieferung.
- Qualitäts- und Quantitätsmängel berechtigen den Käufer nicht direkt zur Zurückweisung der Lieferung, Wandlung oder zur Forderung von Schadensersatz, sondern lediglich zu einer angemessenen Minderung des Verkaufspreises.
- Wir können verlangen, dass uns die Berechtigung der Beanstandung durch amtliche Bescheinigung oder Gutachter nachgewiesen wird. Nach unserer eigenen Einschätzung der Mängel können wir jedoch nach Wahl eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
- In den Fällen des Absatzes 2 erfolgt eine Warenrücknahme ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsleitung oder mit den hierfür ausdrücklich ermächtigten Mitarbeitern.
- Sämtliche Ansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Ware hergeleitet werden, einschließlich etwaiger Ansprüche auf Schadensersatz, verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit Gefahrübergang, ausgenommen bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für etwaige konkurrierende deckungsgleiche Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung. Abweichend davon gilt für Rückgriffansprüche bei an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterveräußerten Warm (Verbrauchsgütern) § 479 BGB.
- Aus Lieferausfällen oder Verzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
- 6 Lieferung/Abholung
6.1 Alle Lieferungen erfolgen nur ab Lager. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Käufer zur unverzüglichen Abholung verpflichtet. Alle Risiken gehen mit dem Kaufabschluss auf den Käufer über. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinem Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports. Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen und Beladen darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware bzw. an dem Fahrzeug oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Der Kunde sichert zu, dass er die Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften beachtet.
Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung zu tragen. Werden gekaufte Waren nicht unverzüglich abgeholt, können wir nach angemessener Fristsetzung anderweitig darüber verfügen. Der Käufer haftet dann für Kosten und Mindererlös.
6.2 Versand, Zustellung und etwaige Rücklieferung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Ware reist immer auf Risiko des Käufers. Entstehende Kosten für eine Anlieferung werden in Rechnung gestellt.
6.3 Lieferhemmnisse aufgrund höherer Gewalt, die die Ausführung der Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, dazu gehören auch Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Diebstahl, Feuer, Fehlen von Arbeitskräften und Streik entbinden uns von der Verpflichtung Lieferzeiten einzuhalten und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag ohne dass dem Käufer Ansprüche entstehen.
6.4 Bezieht sich der Verkauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht selbst richtig und pünktlich beliefert werden.
6.5 Reklamationen wegen verspäteter Ankunft schließen wir generell aus.
- 7 Erfüllungsort – Gerichtsstand
7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Düsseldorf Erfüllungsort für die Lieferung. Bei Verkauf von Ware ab Lager der Ort, an dem das Lager sich befindet. In allen anderen Fällen Düsseldorf.
7.2 Gerichtsstand in allen Rechtsangelegenheiten ist unser Geschäftssitz Düsseldorf. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- und Wechselverfahren sowie für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen. Auch im internationalen Geschäftsverkehr ist Düsseldorf unser Gerichtsstand.
- 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle von uns und/oder in unserem Namen und/oder für unsere Rechnung verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Bei der Hingabe von Schecks durch den Kunden bleibt unser vorbehaltenes Eigentum bis zur Bareinlösung bestehen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die unter unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern.
8.2 Bei Veräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen seinen Kunden in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen ab. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.3 Eingriffe oder Maßnahmen Dritter in die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind um vom Kunden u n v er z ü g l i c h anzuzeigen. Bei Pfändungen hat der Kunde dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass die gepfändeten Gegenstände unser Vorbehaltseigentum sind und uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von uns heraus verlangt werden, in Besitz genommen und freihändig verwertet werden. Machen wir den Eigentumsvorbehalt auf diese Weise oder ausdrücklich geltend oder pfänden wir die Vorbehaltsware, so liegt darin stets ein Rücktritt vom Kaufvertrag.
8.5 Wir können die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, wenn Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenz- Verfahrens gestellt ist, wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben muss oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- 9 Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen für alle Schäden, die nicht an der gekauften Ware selbst entstanden sind, wenn kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei des _ Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.